Zwischen Pflanze und Paragraph: Warum dieser Prozess uns alle angeht!
Freispruch für Jungpflanzen: DHV Halle-Saalekreis
Im Januar 2026 wird sich das Landgericht Halle (Saale) erneut mit einem Fall befassen, der weit über eine einzelne Person hinausweist. Im Mittelpunkt steht Angelika Saidi, Sprecherin des Deutschen Hanfverbands Halle-Saalekreis.
Gegenstand des Verfahrens ist die Weitergabe von Hanf-Stecklingen – also von Vermehrungsmaterial –, die im Rahmen politischer Aufklärungs- und Gedenkveranstaltungen verschenkt wurden.
Was zunächst technisch oder nebensächlich klingen mag, berührt einen zentralen Punkt des geltenden Cannabisrechts: Die Weitergabe von Vermehrungsmaterial ist gesetzlich nicht verboten.
Das Cannabisgesetz definiert in § 1 Begriffsbestimmungen, Pkt. 7 ausdrücklich Samen und Stecklinge als Vermehrungsmaterial und nimmt sie vom weiterhin bestehenden Verbotssystem aus. Der Gesetzgeber hat hier bewusst differenziert, um den Umgang mit Vermehrungsmaterial zu entkriminalisieren.
Eine Entkriminalisierung, die das Recht auf Anbau von Cannabis überhaupt erst möglich macht. Dennoch wird in Halle versucht, dieses Recht zu unterbinden, indem ein strafrechtlicher Vorwurf konstruiert wird. Bereits im Vorfeld der Verschenk-Aktion kam es zu widersprüchlichen und teils offen willkürlichen Einschätzungen durch Behörden und Staatsanwaltschaft. So wurde zeitweise behauptet, ein Steckling verliere seinen Status als Steckling, sobald er sich in Erde befinde, eine Auffassung, die sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Systematik des Gesetzes ableiten lässt. Später wurde sogar versucht, die Aktion über das Werbe- und Sponsoringverbot zu unterbinden, obwohl ausdrücklich kein Konsum beworben wurde.
Der eigentliche Kern des Falls ist damit nicht Cannabis, sondern Rechtssicherheit. In einem Rechtsstaat gilt: Was nicht verboten ist, darf nicht bestraft werden. Wenn Strafverfolgung beginnt, gesetzliche Graubereiche durch eigene Auslegung zu schließen, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall – insbesondere in einer Phase, in der das Cannabisrecht noch jung und erklärungsbedürftig ist.
Die Verschenk-Aktion, um die es hier geht, stand im Zusammenhang mit dem Gedenktag verstorbener Drogengebrauchender und dem politischen Leitgedanken „Konsumsicherheit für Alle(s)!“. Sie dient der Aufklärung über Eigenanbau, der Eindämmung des Schwarzmarkts und der praktischen Umsetzung der neuen Rechtslage. Eine Konsumwerbung war ausdrücklich nicht Ziel oder Inhalt der Veranstaltungen.
Dass ausgerechnet in diesem Kontext strafrechtlich vorgegangen wird, wirft Fragen auf – nicht nur an die lokale Justiz, sondern an den Umgang mit dem politischen Willen des Gesetzgebers insgesamt. Die Entkriminalisierung des Eigenanbaus sollte Bürgerinnen und Bürger schützen, nicht neue Unsicherheiten schaffen.
Vor diesem Hintergrund ist Öffentlichkeit entscheidend!
Am 12. Januar 2026 um 13:00 Uhr gehen wir in die nächste Verhandlung vor dem Landgericht Halle (Saale), Hansering 13. Parallel wird eine Soli-Kundgebung vor dem Landgericht stattfinden. Die Präsenz von Unterstützerinnen und Unterstützern dient nicht der Konfrontation mit der Justiz, sondern dem öffentlichen Hinweis darauf, dass Gesetze korrekt und verhältnismäßig angewendet werden müssen.
Dieser Prozess betrifft nicht nur eine Aktivistin. Er betrifft alle, die sich auf geltendes Recht verlassen wollen. Und er betrifft die Frage, ob neue Gesetze in ihrem Geist umgesetzt werden –
oder gegen ihn.
12.01.2026, 13 Uhr, Landgericht Halle (Saale), Hansering
M. Patzak, DHV Halle-Saalekreis





