Hanf-Zeit in Not: Lasst uns helfen!
Nach ungerechtfertigter Beschlagnahmung
Die Firma Hanf-Zeit bekam am 24. März 2021 in ihren Geschäftsräumen Besuch von der Polizei, die den gesamten Lager- und Ladenbestand konfiszierte und sämtliche Faserhanfprodukte (!) von Hanf-Zeit und der Firma Endoxo beschlagnahmte. Darunter Lollies, Teigwaren, Öle und andere Artikel aus Nutzhanf, die weder unters Betäubungsmittelgesetz fallen, noch auf sonstige Weise in Deutschland verboten wären, im Gegenteil: Faserhanfprodukte gehören mittlerweile zum festen Bestand eines jeden normalen Supermarkts.
Franjo Grotenhermen, Mitinhaber des Unternehmens Endoxo, schrieb am selben Tag dazu auf seiner Facebookseite: “Auf Veranlassung des Amtsgerichts Paderborn (Korrektur am 25. 3. 2021 um 13:04 Uhr, vorher stand hier “der Paderborner Staatsanwaltschaft”) räumt die Polizei gegenwärtig alle Waren von Hanf-Zeit und Endoxo auf 2 LKWs. Alle Lebensmittel aus Hanf sind danach Betäubungsmittel: Hanfnudeln, Lollis, Öle, etc.”
Am 25. März schrieb Franjo Grotenhermen: “Gestern gab es auch ein höchstrichterliches Urteil, das den Aktivitäten des Amtsgerichts Paderborn (…) im Falle Hanf-Zeit und Endoxo einen Riegel vorgeschoben hätte. Das Urteil ist nicht einfach zu interpretieren, aber ein in diesen Fällen sehr erfahrener Rechtsanwalt interpretiert das Urteil wie folgt:
‘Solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und Händler keinen Vorsatz im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch haben, ist Abgabe und Besitz von jeglichen unverarbeiteten Nutzhanf-Produkten an Endkonsumenten nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst.’
Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann
‘Solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und Händler keinen Vorsatz im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch haben, ist Abgabe und Besitz von jeglichen unverarbeiteten Nutzhanf-Produkten an Endkonsumenten nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst.’
Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann
Daher hat nach höchstrichterlicher Meinung nicht Stefan Nölker-Wunderwald das Recht gebrochen, sondern der Richter (Korrektur am 25. 3. 2021 um 13:02 Uhr vorher stand hier “Staatsanwalt”. Korrekt ist, dass es eine Richter am Amtsgericht Paderborn war). Es bleibt das Geheimnis des Richters am Amtsgericht Paderborn (wurde korrigiert), warum er mit der Beschlagnahmung nicht einen Tag warten konnte, bevor der Bundesgerichtshof sein Urteil gefällt hatte” (Quelle).
Hier geht es zu einem Video, in dem Stefan Nölker-Wunderwald ein Update zur Lage gibt.
Wir bitten euch, die Firma Hanf-Zeit mit einer Spende finanziell zu unterstützen, um die Anwaltskosten schultern zu können. Die Firma ist unverschuldet in diese prekäre Lage gekommen und braucht nun Hilfe aus der Bewegung.
Inhaber: Stefan Nölker-Wunderwald, Spendenkonto
Spendenkonto IBAN: DE78 4725 1550 0006 5951 77
Zweck: “Unterstützung”