LEAP: Klarstellung zu Cannabis-Falschaussagen
von DPolG und GDP zur Cannabis-Legalisierung
LEAP (Law Enforcement Against Prohibition)-Deutschland e.V. und LEAP- EU (Europäische Dependance) nehmen Stellung zu Falschaussagen der Vorsitzenden der Polizeigewerkschaften, so des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, und des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, die sich zum Thema einer Legalisierung von Cannabis in Deutschland öffentlich zu Wort gemeldet hatten. Sie befürchten bzw. propagieren einen Anstieg des Drogenkonsums, weil Cannabis eine gefährliche Einstiegsdroge sei.
Hier die Pressemitteilung der LEAP:
Als Angehörige der Strafverfolgungsbehörden halten wir es für unsere Pflicht, uns gegen Stimmen auszusprechen, die versuchen, Polizeigewalt gegen Mitglieder der Gemeinschaft/”Community”/Gesellschaft durch grausame und rückschrittliche Gesetze zu vertiefen.
Diese zwingen uns dazu, uns bei der Ausübung unserer Pflicht in die Selbstbestimmung unschuldiger Bürger einzumischen.
Wir können die öffentliche Sicherheit nicht aufrechterhalten, ohne das Vertrauen der gesamten Gemeinschaft und insbesondere derjenigen zu gewinnen, die am meisten gefährdet und stigmatisiert werden, weil sie Substanzen konsumieren, die zu diesem Zeitpunkt illegal sind.
Deshalb beziehen wir heute Stellung und verurteilen die Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, und des Bundesvorsitzenden der GdP, Oliver Malchow, die sich als unsachliche und überholte Stimme einer Politik, die Teile der Bevölkerung ausschließt und stigmatisiert, erweisen. Solches ermöglicht es der organisierten Kriminalität, ihre Kassen zu füllen und immer mehr Macht auf Kosten der öffentlichen Sicherheit, der Freiheiten und der Rechte des Einzelnen, insbesondere der Drogenkonsumenten, anzuhäufen.
Die unreflektierte, unzeitgemäße und repressive Haltung der Vorsitzenden dieser Gewerkschaften steht im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Expertenausschusses für Drogenabhängigkeit (ECDD), eines unabhängigen wissenschaftlichen Gremiums, welches die WHO (Weltgesundheitsorganisation) auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung des potenziellen Gesundheitsrisikos und des therapeutischen Nutzens, berät.
Es ist deren Aufgabe Werturteile darüber abzugeben, ob eine Regelung richtig ist oder nicht, und es war genau der ECDD, der 2019 die angemessene Neueinstufung von Cannabis L. innerhalb der internationalen Drogenkonventionen empfahl. Diese Empfehlungen wurden im letzten Dezember von der UN-Suchtstoffkommission angenommen und bestätigt, hier hat Deutschland für die Anerkennung des medizinischen Werts und die Streichung von der restriktivsten Liste des internationalen Drogenkontrollmodells stimmte. Insofern muss man sehen, dass die Gewerkschaftsführer die Bundesregierung auffordern, ihre Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft und ihren internationalen Partnern nicht einzuhalten.
Es reicht endlich, sich in das Privatleben der Bürger einzumischen und das Misstrauen gegenüber der Gemeinschaft zu verstärken. Cannabis und Drogengebrauch gehören in die Gesundheitsbehörden und nicht in die Strafverfolgungsbehörden.
In den Gewerkschaften sind diese Stimmen für die Prohibition nicht der Maßstab und nicht repräsentativ. Wir rufen die Mitglieder der Polizeigewerkschaften auf, sich auf die Seite der Bürger und Bürgerinnen zu stellen und von ihren Gewerkschaftsführern zu verlangen, dass sie sich für die Verbesserung der Bedingungen für die Strafverfolgung einsetzen, um echte Probleme wirksam zu bekämpfen, für die wir nicht genügend Ressourcen haben, wie z. B. Hassverbrechen, Verbreitung von pornografischem Material, Wirtschaftskriminalität, oder Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor, um nur einige zu nennen.
Dies gilt auch als Aufruf an die Medien, Journalisten und Journalistinnen, sich nicht zu Fehlinformationen hinreißen zu lassen, es gibt genügend Beweise und Studien, die belegen, dass solche Aussagen falsch sind. Es ist höchste Zeit für Aktualisierung. Wir fordern Sie auf, sich bei Ihrer Aufgabe, wahrheitsgemäße und evidenzbasierte Informationen zu vermitteln, mehr Mühe zu geben. Sie können auf uns zählen, wenn es um weitere Beratung/Orientierung geht.
Es ist zu genüge wissenschaftlich widerlegt, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei, dieses Argument ist veraltet, unwahr und nicht mehr haltbar. Nur ein geringer Teil der Cannabiskonsumenten steigt langfristig auch andere Drogen um. Das Bundesverfassungsgericht hat doch schon im Jahre 1994 erkannt, “dass die Strafkammer eingeholten Sachverständigengutachten ergeben, dass Haschisch keine Einstiegsdroge für härtere Drogen sei und auch keine Schrittmacherfunktion entfalte“ (BVerfG, Beschluss des zweiten Senats, 09.03.1994- 2 BvL 43/92, Rn.1-259.).
Wir müssen nach unseren Werten der Transparenz, der Verantwortlichkeit und der Sicherheit handeln.
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