Cannabis-Legalisierung in der Schweiz

Cannabis-Legalisierung in der Schweiz

Nationalratskommission legt Reformpläne vor

In der Schweizer Drogenpolitik bahnt sich ein möglicher Kurswechsel an. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) hat sich dafür ausgesprochen, Erwachsenen künftig einen legalen Zugang zu Cannabis zu ermöglichen. Ziel sei es, die öffentliche Gesundheit besser zu schützen, den Jugendschutz zu sichern und den Schwarzmarkt einzudämmen.

Bislang gilt in der Schweiz ein Verbot: Anbau, Handel und Konsum von Cannabis zu Freizeitzwecken sind untersagt. Zwar wird der Besitz kleiner Mengen nicht mehr strafrechtlich verfolgt, der Konsum kann jedoch weiterhin gebüßt werden. Dennoch ist der Gebrauch weit verbreitet – ein Zeichen dafür, dass die bisherige Politik ihre Grenzen erreicht hat. Auch die seit 2023 laufenden Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe zeigen, dass eine regulierte Freigabe praktikabel sein könnte.

Die Kommission schlägt vor, dass Erwachsene Cannabisprodukte kaufen oder in kleinerem Rahmen selbst anbauen dürfen. Minderjährigen bleibt der Zugang strikt untersagt. Werbung für Cannabis soll generell verboten sein, um eine Verharmlosung zu verhindern. Zudem soll der Verkauf nur an bewilligten Verkaufsstellen erfolgen, die von den Kantonen lizenziert werden. Der Bund könnte ergänzend eine einzige Konzession für den Online-Handel vergeben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gewinnorientierung: Cannabis soll nicht wie ein gewöhnliches Konsumgut vermarktet werden dürfen. Um exzessiven Konsum zu vermeiden, ist eine sogenannte Lenkungsabgabe vorgesehen. Diese Steuer könnte Konsumenten dazu bewegen, sich für weniger schädliche Produkte zu entscheiden. Gleichzeitig würde sie Mittel für Prävention und Aufklärung bereitstellen.

Auch künftig bleiben bestimmte Schranken bestehen: Im Straßenverkehr gilt weiterhin die Nulltoleranzregelung, und für Minderjährige bleibt Cannabis tabu. Damit will die SGK-N sicherstellen, dass die geplante Liberalisierung nicht zu einem Anstieg des Konsums in besonders gefährdeten Gruppen führt.

Der Vorstoß geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Mitte-Nationalrats Heinz Siegenthaler. Bereits 2021 war ein Grundsatzentscheid gefallen, die bisherige Politik zu überdenken. Nun liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, die bis zum 1. Dezember in eine öffentliche Vernehmlassung gehen.

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