Das Cannabisgesetz und die CDU
Rückabwicklung des CanG kann nicht einfach umgesetzt werden
„Mit der Cannabis-Legalisierung steht Deutschland vor einer rasant zunehmenden, immer brutaler werdenden Rauschgiftkriminalität. Genau das haben nahezu alle Experten der Bundesregierung vorausgesagt, aber sie hat die Bedenken vom Tisch gewischt“ – ein Statement, das der künftige deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) so unterstreicht. Dass Merz das Cannabisgesetz (CanG) am liebsten per sofort wieder rückabwickeln möchte, ist kein Geheimnis, im Gegenteil. Der konservative Politiker strebt damit an, die Demokratie auszuhebeln, um seinen Ideologien Vorschub zu leisten.
Demokratie aushebeln? Wieso das?
Das CanG ist Produkt einer demokratischen Politik und ohnehin von einer Mehrheit der deutschen Bundesbürger befürwortet. Dass dieses Gesetz eine „immer brutaler werdende Rauschgiftkriminalität“ begünstige oder gar forciere, hat nichts mit den Fakten zu tun, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass Cannabis zwar teilweise entkriminalisiert, gleichzeitig aber versäumt wurde, Möglichkeiten zu schaffen, legal an Marihuana und Haschisch zu gelangen.
Wäre Cannabis wie Alkohol legalisiert, gäbe es weder eine Obergrenze für den Besitz, noch müssten Konsumenten in entsprechende Clubs oder auf Selbstanbau ausweichen. Das CanG ist also eine Mogelpackung – und trotzdem ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Kann der CDU das CanG einfach wieder zurücknehmen?
Nein, das ist nicht einfach möglich. Um regieren zu können, muss die Union sich auf eine Koalition einlassen. Und diese wird mit der SPD realisiert werden. Um ein Gesetz aufzulösen und rückabzuwickeln, bedarf es der Zustimmung aller Koalitionspartner. Und da das CanG von der SPD installiert worden war, ist nicht davon auszugehen, dass diese einer Zurücknahme zustimmen wird.
Haben wir vor Kurzem noch auf andere Länder geschaut und den Kopf geschüttelt, dass die Bürger der Willkür einzelner Personen ausgeliefert sind – so etwa in Thailand befürchtet und in den USA aktuell zu beobachten -, erleben wir entsprechende Bestrebungen zurzeit auch in Deutschland. Doch was Friedrich Merz sich wünscht, wird sich nicht einfach umsetzen lassen. Zum Glück.
Weil das CanG als Amnestiegesetz ausgelegt ist, müssen nun auch zahlreiche Cannabis-bezogene Fälle erneut geprüft werden. Das nennt Friedrich Merz einen „Irrsinn“. Fakt ist, dass unglaublich vielen Menschen aufgrund ihrer Wahl des Genussmittels Cannabis, also aufgrund von Trockenblumen, wenn man so will, die Existenz zerstört wurde. Dies zu korrigieren, hält Merz für falsch, weil dadurch die Justiz belastet werde.
Was soll man dazu noch sagen? Die auf Basis einer gelebten Doppelmoral eingesperrten und bestraften Personen sollen nicht rehabilitiert werden, damit die Gerichte weniger zu tun haben? Grotesker geht es wohl kaum noch. Die Phrase, dass Cannabis unsere Jugend und Gesellschaft verderbe, ist im Angesicht des laxen Umgangs mit Alkohol nur als Farce zu bezeichnen.
Was wäre die Folge einer Rückabwicklung des CanG?
Die aufgrund des Gesetzes gegründeten Unternehmen und Cannabis Social Clubs könnten den Staat finanzielle Entschädigungsansprüche kosten und darüber hinaus auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Der deutsche Staat könnte damit rechnen, Millionen von Entschädigungssummen zahlen zu müssen – ganz davon ab würden sich die Bürger zu Recht betrogen und vorgeführt fühlen. Das Vertrauen in Politik und Gesetzgeber könnte von einer solchen Willkür nachhaltig erschüttert werden. Da es um dieses Vertrauen sowieso schon nicht gut bestellt ist, wie an der Tatsache festzustellen ist, dass die AfD einen solchen Wahlerfolg einfahren konnte.
Nicht zuletzt sollte Friedrich Merz nicht davon ausgehen, dass alle CDU- und CSU-Wähler auf seiner Seite stehen. Die Zahl der Cannabis konsumierenden Deutschen ist höher, als den Damen und Herren von der Union klar sein dürfte.
Alles in allem ist davon auszugehen, dass das CanG bestehen bleibt – und eventuell hier und da noch angepasst wird, in welche Richtung auch immer. Die vollmundige Ankündigung, das Gesetz wieder zurückzunehmen, ist de facto nicht einfach so realisierbar.
Die Plattform Jurawelt hat einen entsprechenden Artikel veröffentlicht, in dem die einzelnen Punkte zu dieser Fragestellung detailliert ausformuliert wurden.