Genehmigungsvorbehalt deutscher Krankenkassen für Cannabis entfällt
Viele Ärzte können demnächst direkt erstverschreiben
Üblicherweise musste in Deutschland vor der medizinischen Erstverschreibung von Cannabis eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgen. Diese Regelung (Genehmigungsvorbehalt genannt) entfällt künftig. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni 2024 beschlossen. Der Beschluss tritt allerdings erst in Kraft, wenn er im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Im Falle von Unsicherheit und um Regresse der Krankenkassen vorbeugen zu können, sind alle Ärztinnen und Ärzte weiterhin befähigt freiwillig eine Genehmigung der Krankenkasse einholen.
Davon betroffen sind 16 ärztliche Fachgruppen:
- Allgemeinmediziner
- Psychiater
- Gynäkologen
- Neurologen
- Anästhesisten
- Internisten
- Palliativmediziner
- Ärzte für medikamentäse Tumortherapie
- Geriatere
- Schlafmediziner
- Spezielle Schmerztherapeuten
Ressourcen:
www.g-ba.de
www.aerzteblatt.de
www.kbv.de