Hanfverbot ist völkerrechtswidrig
Text Annemarie Meyer
Das Aufführen von Hanf in der UNO-Single-Konvention von 1961 ist nach heutigem Recht völkerrechtswidrig. Warum?
Weil 1. historisch belegt ist, dass die Einstufung von Hanf in der UNO-Konvention von 1961 als eine der gefährlichsten Pflanzen überhaupt und ohne therapeutischen Wert falsch ist und bewusst auf arglistiger Täuschung beruht.
Weil 2. historisch belegt ist, dass der Grund für diese falsche Einstufung von Hanf in dieser UNO-Konvention rassistisch und machtpolitisch motiviert war und
weil 3. historisch belegt ist, dass die Diskriminierung fremder Kulturen und Andersdenkender über deren eigene Rausch- und Medizindrogen 1961 bewusst über die UNO institutionalisiert wurde.
Deshalb ist laut Präambel der UNO-Verträge von 1961 das Konsumieren von Cannabisblüten und Haschisch, auch zur Selbstmedikation, bis heute ein Übel für den Einzelnen, macht süchtig, verstösst gegen die Sittlichkeit und stellt eine wirtschaftliche und soziale Gefahr für die Menschheit dar. Einen unproblematischen Konsum oder gar Genuss von Hanf gibt es bis heute per Gesetz nicht. Auch der EU-Rahmenbeschluss über Cannabis von 2004 beruft sich auf dieses UNO-Übereinkommen. Der Beschluss definiert eine „Droge“ als eine Substanz, die im Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe erfasst ist.
Doch von vorne:
Punkt 1: Warum basiert die Einstufung von Hanf in den Völkerrechtsverträgen auf arglistiger Täuschung?
Hanf wurde seit Jahrtausenden kulturell, zeremoniell und medizinisch in vielen Ländern verwendet, sogar für Kinder. Seine relative Ungefährlichkeit und sein medizinischer Nutzen waren lange vor Unterzeichnung der Völkerrechtsverträge von 1925 und 1961 belegt. In den USA war Hanf von 1850 bis 1942 als Primärmedizin für über 100 verschiedene Krankheiten und Leiden gelistet. Grosse Pharmafirmen verhalfen damals dem Hanf zusätzlich zu grosser Beliebtheit.
1895 bestätigte eine britische Studie aus der Kolonie Indien, 1930 eine vom US-Militär finanzierte Studie aus Panama und 1942 eine Studie aus New York, dass Hanfkonsum weder zu Gewalt führe, kriminell mache, noch Schrittmacher zu Opiaten sei. Diese letzte öffentliche Studie in den USA war in Auftrag gegeben worden, weil dort in den 1930er Jahren mit Plakaten, Büchern, Kino-Filmen und Boulevard-Medien Hanf als Mörderdroge dargestellt wurde, die zu Vergewaltigung, Krankheit und Tod führe. Christliche Sittenwächter, zusammen mit dem von 1930 bis 1969 amtierenden obersten US-Drogenbeamten und bekennenden Rassisten Harry Anslinger, erfanden diese Unwahrheiten zur Unterdrückung der Latinos und Schwarzen, die für sich gleiche Rechte wie die der Weissen forderten. Nach der entlarvenden New Yorker Studie wurden unter Androhung von Gefängnis alle Forschungen über Hanf an US-Universitäten verboten und waren ab sofort den Pharmafirmen vorbehalten.
Im Rahmen der Boggs-Gesetze gegen den Kommunismus hiess es im US-Parlament 1951 plötzlich genau das, womit Cannabiskonsumenten sich weltweit immer identifiziert haben: Hanf mache nicht gewalttätig, sondern pazifistisch. Und die Kommunisten wollten mit Hanf die Soldaten der US-Armee friedlich stimmen. Aus demselben Grund verboten nun auch Russland und China den Hanfkonsum. Friedensaktivisten und Verbundenheitsgefühle mit allem und jedem waren von den Grossmächten nicht erwünscht. Deshalb wurde auf Druck der USA der Hanf auch in der Schweiz verboten.
Der damalige Schweizer Bundesrat Etter bediente sich allerdings nicht der aktuellsten, sondern der Propagandaworte der US-Drogenbehörde aus den 1930er Jahren. In seiner Rede vor dem Schweizer Parlament begründete Etter das Cannabis-Verbot folgendermassen: «(…) Es liegt in der Eigenart dieser verheerenden Krankheit (damit war Hanfkonsum gemeint), dass sie die Hemmungen der Kranken mit der Zeit vollständig zersetzt. So dass diese Süchtigen für jede verbrecherische Versuchung anfällig werden (….)».
Aufgrund dieser Täuschung und dem daraus resultierenden Irrtum wurde 1951 Hanf in der Schweiz verboten. 1954 liessen die USA über die WHO verbreiten, Hanf habe keinerlei therapeutischen Wert. Deshalb wurde er in vielen Ländern aus den Arzneibüchern gestrichen. Das war eine arglistige Täuschung seitens der USA. Die Pharmaindustrie intervenierte nicht.
Die Einstufung in die Kategorie IV der UNO-Single-Konvention von 1961 setzte noch einen drauf: Cannabis wurde neu als eine der gefährlichsten Pflanzen weltweit ohne therapeutischen Wert deklariert[1], obwohl die relative Ungefährlichkeit von Hanf und sein medizinischer Nutzen bereits vor Unterzeichnung dieser Konvention belegt waren, und beides auch heute wieder anerkannt wird. Die WHO selbst widersprach dieser Einstufung erstmals 1969, dann 1979, 1997 und zuletzt 2019, indem sie öffentlich bekannt gab, dass:
- Natürliches Cannabis nur moderate Nebenwirkungen hat und um einiges weniger gefährlich ist als Alkohol und Tabak,
- und dass Cannabis einen grossen medizinischen Nutzen für die Weltbevölkerung hat.
Fakt 1 ist also: Die Deklaration in der Single-Konvention von 1961 stimmt nicht. Die unwissenschaftlichen Fehlinformationen sind widerlegt und die arglistige Täuschung dahinter ist bewiesen.
Eine absichtliche oder arglistige Täuschung ist, wenn eine Vertragspartei die andere Vertragspartei absichtlich oder arglistig täuscht und dadurch ein Vertrag zustande kommt. Dieser Vertrag ist für die getäuschte Partei nicht verbindlich. Arglistig ist die Täuschung dann, wenn sich der Täter eines ganzen Lügengebäudes, oder einer qualifizierten Lüge bedient. Dies wurde mit der Institutionalisierung über die UNO getan.
Punkt 2: Doch warum diese falsche Einstufung von Hanf in der UNO-Konvention von 1961 und warum war diese rassistisch und politisch motiviert?
Zuerst einmal ist Cannabis ein Betäubungsmittel, weil es in den Völkerrechtsverträgen von 1925 und 1961 als solches gelistet ist.
Betäubungsmittel sind pharmazeutische Substanzen, die aufgrund ihrer betäubenden oder berauschenden Wirkung von grosser Bedeutung sind. Und deshalb strengen Vorschriften unterliegen, um den Missbrauch und die Verbreitung einzudämmen. Betäubungsmittel sind illegale Drogen. Sie haben eine zentrale Wirkung im Körper, d.h. im zentralen Nervensystem und unterliegen wegen ihrem Abhängigkeits-, Missbrauchs- und Nebenwirkungspotenzial einer starken staatlichen Regulierung und Kontrolle.
Alkohol ist kein Betäubungsmittel, obwohl er betäubt und diesen Kriterien entspricht. Weil er trotz Eigenschaft, die ein Betäubungsmittel per Definition hat, nicht in den Völkerrechten als solches gelistet ist.
Warum Alkohol nicht auf der Liste der Betäubungsmittel steht, hat mit der Geschichte des Kolonialismus zu tun. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts hatten die europäischen Mächte, die USA und Japan die Welt unter sich aufgeteilt. Als letztes wurde 1885 in Berlin auf der Landkarte der ganze Kontinent Afrika unter den Europäern aufgeteilt. Afrika bestand vor dieser Aufteilung aus dutzenden Staaten und hunderten Völkern. Das wurde 1885 von den Europäern alles zunichtegemacht. Entweder man besetzte die Gebiete militärisch und zwang die Einheimischen für die neuen Herren zu arbeiten, oder der lokale Herrscher blieb im Amt und wurde zur Zusammenarbeit gezwungen.
Um 1900 rum hatten die Briten als grösstes Kolonial-Imperium einen Viertel der kompletten Erdoberfläche unter ihrer Kontrolle. Von Teilen Afrikas, über Indien, Pakistan, Burma, Kanada, bis nach Australien und Neuseeland. Überall auf der Welt galten die Einheimischen in den Kolonien als Wilde, als Menschen zweiter Klasse. Und um das zuhause zu rechtfertigen, wurden sie in Europa und den USA bis Mitte des 20. Jahrhunderts in Zoos ausgestellt.
Die Industrienationen waren den Menschen in den Kolonien überlegen. Aus lauter Machtgier, einem Wettstreit nach Land und Rohstoffen setzten sie ihren Willen und ihren Glauben mit Waffengewalt durch und erklärten allen möglichen «Lastern» den Krieg. Unter anderem auch dem Hanfkonsum. Er verstiess nämlich gegen ihr Sittengesetz. Und so steht es noch heute im Völkerrecht geschrieben. Deshalb verbot 1911 der erste Bundesstaat in den USA Hanf zu Genusszwecken. 1913 verbot ihn auch die britische Elite auf Jamaika. Sie verbot nicht nur den Konsum, sondern gab den Beamten auch das explizite Recht, brutale Gewalt gegen die anzuwenden, die erwischt wurden. Das vereinfachte die Unterdrückung der Einheimischen.
Es dauert nicht lange, bis viele andere Bundesstaaten in den USA dem britischen Beispiel folgten, zur Unterdrückung von Mexikanern und Schwarzen in ihrem Land. Denn die, war die Weisse Elite überzeugt, fühlten sich als gleichwertige Menschen, wenn sie Hanf konsumierten. So steht es offiziell vom obersten Drogenbeamten der USA, dem berüchtigten Harry Anslinger, geschrieben. Auch in vielen anderen europäischen Kolonien dachte man so.
Deshalb beantragten 1925 an der internationalen Opiumkonferenz die von den Briten abhängigen und beherrschten Länder Ägypten und Südafrika, dass die Hanfpflanze zur Liste der Betäubungsmittel hinzugefügt wird. Ohne wissenschaftliche Begründung. Bewusst ohne Rücksicht auf kulturelle, medizinische und zeremonielle Rituale der Menschen. So wurde der Grundstein für das heutige Aufführen von Hanf im Betäubungsmittelgesetz gelegt. Kulturen, die Cannabis konsumierten, wurde auf diese Weise die Chance verweigert, gleiche Rechte zu erhalten. Sie waren plötzlich kriminell. In diversen Bundesstaaten der USA verliert bis heute das Wahlrecht, wer kriminell ist. Das ist politisch von Gewicht.
Fakt 2 ist also:
Da Hanf damals gegen die Sitte der Kolonialisten verstiess, ist er bis heute ein Betäubungsmittel. Alkohol als weisses Kulturgut verstiess nicht gegen die Sittlichkeit, und ist deshalb auch heute nicht als Betäubungsmittel gelistet, obwohl er es per Definition ist. Das Problem dieser ersten Völkerrechtsverträge von 1925 und 1961 ist: Es sind Völkerunrechtsverträge. Sie stammen aus einer zutiefst rassistischen Zeit. Die wirtschaftlich abhängigen oder kolonialisierten Länder hatten wenig Mitspracherecht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten die USA die Briten als Weltmacht ab. Die UNO wurde gegründet um Frieden und Sicherheit in die Welt zu bringen. Sie sollte Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung fördern. 1947 wurden die USA Hauptgeldgeber der neugebildeten UNO-Drogenkommission und besetzte ihren Platz dort mit dem bekennenden Rassisten Harry Anslinger. Viele kolonialisierte Staaten befreiten sich nun von ihren Kolonialherren, leider nur allmählich und oft nur durch blutige Kämpfe. Viele davon jedoch erst nach Unterzeichnung des UNO-Drogenübereinkommens von 1961. Die globale Drogenpolitik wurde bis in die 1970er Jahre von den USA bestimmt und ist bis heute stark unter deren Einfluss.
Punkt 3: Wie konnte die Diskriminierung fremder Kulturen über deren eigene Rausch- und Medizindroge Hanf über die UNO institutionalisiert werden?
Als die Single-Konvention über Betäubungsmittel von 1961 unterzeichnet wurde, war die Welt noch zutiefst rassistisch geprägt:
- der seit 1930 oberste Drogen-Kommissar der USA und bekennende Rassist Harry Anslinger war gleichzeitig auch einflussreichster Kommissar der UNO-Drogenbehörde.
- wurden in den USA noch 1961 offiziell Bürgerrechtler wie Martin Luther King, Jazz-, Blues- und Rock-Musiker als schlimme Staatsfeinde vom CIA und dem FBI bekämpft, genauso Friedensaktivisten und Linke Parteien.
- hatte die Siegermacht USA die meisten Führungsstellen des BKAs und des BNDs in Deutschland mit Ex-Nazis besetzt. Die CIA hatte für ihre eigenen Zwecke viele Massenmörder vor der deutschen Justiz gerettet. Diese Vasallen unterstützten die Einhaltung der rassistischen Drogenverbote.
- hatten 1961 Grosskonzerne u.a. durch den Erdölboom bereits wieder neue Formen von Ungleichheit und wirtschaftlicher Ausbeutung geschaffen. So mussten viele der zustimmenden Länder des UNO-Übereinkommens gegen Betäubungsmittel unbequeme Deals eingehen.
Im UNO-Bulletin steht geschrieben, dass das Übereinkommen von 1961 eine grosse Errungenschaft ist und es seit 1912 Ziel ihrer (kolonialen) Völkerrechtsvertreter war, jeglichen nicht medizinischen und gesellschaftlichen Gebrauch von Hanf, Koka und Mohn zu verbieten. Also die Rauschdrogen und Medizinen der anderen Kulturen.
«Respektvoller Umgang, nicht nur die wirtschaftlichen, auch die sozialen und kulturellen Rechte sind unverzichtbar, damit Menschen in Würde leben können», hiess es 1993 in Wien in der Abschlusserklärung der Vereinten Nationen zur Förderung und dem Schutz der Menschenrechte. Dazu gehören allerdings auch kulturell unterschiedliche Rausch- und Medizindrogen.
Heute sind von den 195 Ländern auf der Erde 193 Mitglieder der UNO. Einzig der Vatikan und Palästina sind es nicht. Von den 193 Mitgliedsländern sind aktuell 83 autokratisch regiert und 5 davon haben ein Vetorecht: nämlich die USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich. Dieses Vetorecht widerspiegelt noch immer die Sieger- und Grossmächte nach dem 2. Weltkrieg und entstammt einer zutiefst rassistischen Zeit.
Um die Ziele der UNO zu erreichen gibt es Völkerrechtsverträge. Unter anderem auch Verträge über den Verkehr von Betäubungsmitteln. Über diese Verträge wacht der Suchtstoffkontrollrat. Und dieser hat noch im März 2024 vor einer Cannabisfreigabe gewarnt hat. Mit der Begründung, eine Freigabe sei wegen dem Abkommen von 1961 völkerrechtlich nicht möglich, eine Legalisierung widerspräche den globalen Drogenübereinkommen. Doch der Suchtstoff-Kontrollrat verstösst gegen seine eigene Sorgfaltspflicht. Er verweigert sich selbst den Blick in die Vergangenheit, auf die Geschichte hinter den Betäubungsmittelverträgen. Und er verweigert sich den Blick auf das hundertmillionenfache Leid, das dieses Cannabis-Verbot bis heute produziert hat. Dieser Rat verteidigt bis heute die UNO- Deklaration, Hanf sei eine der gefährlichsten Pflanzen und habe keinen therapeutischen Wert. Dasselbe tut der EU-Rahmenbeschluss von 2004. Er beruft sich auf die Verträge von 1961. Auch hier fehlt es an Sorgfaltspflicht der zuständigen Fachleute.
Fazit ist also: Die halbe Welt tanzt nach Gesetzen, die es gar nicht geben dürfte. Warum? Weil das Aufführen von Hanf in den Völkerrechtsverträgen von 1925 und 1961 nach heutigen Gesetzen rechtswidrig ist. Einerseits, weil es auf arglistiger Täuschung und fremdländischer Propaganda basiert und andererseits, weil die Verfolgung andersfarbiger und andersdenkender Menschen über die UNO institutionalisiert wurde. Herbeigeführt von hohen Beamten, die sich damals selbst als Rassisten und Kommunistenhasser bezeichneten und es geschafft haben, dass die Rauschdrogen nichtweisser Kulturen bis heute verboten sind.
Arglistige Täuschung, fremdländische Propaganda und institutionalisierter Rassismus, auch über die UNO, sind verboten. Deshalb ist das Aufführen von Hanf im Betäubungsmittelgesetz nicht verbindlich und kann gestrichen werden.
Annemarie Meyer, Autorin, 31. August 2024 Die nie debattierte Geschichte hinter dem Hanfverbot, eine Beweisführung