Jugendschutz in Schweizer Cannabisgesetz
Blaues Kreuz fordert Nachbesserungen
Bern – Vor der Beratung des Gesetzesentwurfs zur Liberalisierung von Anbau, Handel und Konsum von Cannabis im Schweizer Nationalrat hat das Blaue Kreuz Schweiz deutliche Nachbesserungen beim Jugendschutz gefordert. Die Gesundheitskommission des Nationalrates befasst sich vom 6. bis 8. Mai mit der Vorlage. Nach Ansicht der Organisation enthält der Vernehmlassungsentwurf zwar bereits wichtige Präventionsmaßnahmen, weist jedoch insbesondere beim Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch erhebliche Lücken auf.
Das Blaue Kreuz spricht sich dafür aus, Jugendliche im Falle einer Legalisierung für Erwachsene ebenfalls zu entkriminalisieren. Analog zu Alkohol und Tabak solle der Konsum Minderjähriger straffrei bleiben, während die Abgabe an Personen im Schutzalter strikt verboten werden müsse. Bei Verstößen fordert die Organisation harte Sanktionen bis hin zum Entzug der Verkaufslizenz.
Zugleich plädiert das Blaue Kreuz für ein altersdifferenziertes Schutzmodell. Erwachsene über 25 Jahre sollten eigenverantwortlich entscheiden können, junge Erwachsene bis Mitte zwanzig jedoch aufgrund möglicher Auswirkungen von THC auf die Hirnentwicklung besonderen Schutz erhalten und nur Zugang zu Produkten mit niedrigem THC-Gehalt bekommen. Minderjährigen dürfe grundsätzlich kein Cannabis abgegeben werden. Ergänzend fordert die Organisation ein schweizweites Netz an altersgerechter Prävention, Beratung sowie Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention.
Kritisch sieht das Blaue Kreuz zudem mögliche Online- oder Automatenverkäufe von Cannabis. Eine permanente Verfügbarkeit erhöhe das Risiko unkontrollierten Konsums, insbesondere durch spontane Käufe in den Abend- und Nachtstunden. Darüber hinaus fordert die Organisation Schutzabstände zwischen Verkaufsstellen und Bildungs- oder Sporteinrichtungen sowie eine Begrenzung der Anzahl von Verkaufsstellen.
Als weitere zentrale Schwachstelle bezeichnet das Blaue Kreuz den fehlenden Passivrauchschutz im Gesetzesentwurf. Nach Ansicht der Organisation müssten Kinder und Jugendliche sowohl in Innen- als auch Außenbereichen besser vor Cannabisrauch geschützt werden. Dies solle unter anderem an Restaurants, Spielplätzen, Sportanlagen, Haltestellen, Schulen, Universitäten, Spitälern sowie in Fahrzeugen mit Kindern gelten.
Grundsätzlich unterstützt das Blaue Kreuz mehrere Elemente des aktuellen Entwurfs, darunter ein staatliches Monopol, kantonale Lizenzvergaben, ein umfassendes Werbeverbot sowie die Rückverfolgbarkeit der Produkte entlang der gesamten Lieferkette. Eine Abschwächung des Jugendschutzes werde man jedoch nicht mittragen.
Kritik äußert die Organisation zudem daran, dass das Parlament die laufenden Cannabis-Pilotprojekte nicht zunächst ausgewertet habe. Deren Ergebnisse hätten wichtige Erkenntnisse für die gesundheitspolitische Bewertung einer Legalisierung liefern können.
Kontakt
Martin Bienlein, martin.bienlein@blaueskreuz.ch, 079 228 96 04
Blaues Kreuz Schweiz
Lindenrain 5
3012 Bern





