Kontrollierte Heroinvergabe

Kontrollierte Heroinvergabe

Die Stadt Frankfurt/M. informiert

Die kontrollierte Heroinvergabe ist auch in Deutschland möglich. Unser Autor Professor Dr. Torsten Passie arbeitet nicht nur selbst als betreuender Arzt in einer solchen Heroinambulanz (in Berlin), er hat auch in Lucys Rausch 13 einen entsprechenden Artikel dazu verfasst.

Die Stadt Frankfurt am Main bietet ebenfalls ein Programm für Patienten, die aus medizinischen Zwecken Heroin (Syn. Diacetylmorphin, kurz Diamorphin) erhalten.

Kontrollierte Heroinvergabe bezeichnet die medizinische Verschreibung von Diamorphin (synthetisches Heroin) an langjährig opiatabhängige Patient/innen. Sie schließt eine begleitende psychosoziale Betreuung mit ein. Die Diamorphinvergabe kann Teil eines Behandlungskonzeptes zur ärztlichen Behandlung der Opiatabhängigkeit sein.

Aus der Information

Vorausetzungen für die Behandlung

Nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) kann zur Behandlung einer schweren Opiatabhängigkeit Diamorphin vom Arzt nur verschrieben werden, wenn

  1. eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Opiat- bzw. Opioidabhängigkeit vorliegt, die mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen bei derzeit überwiegend intravenösem Konsum verbunden ist,
  2. ein Nachweis über mindestens zwei erfolglos beendete Therapieversuche der Opiatabhängigkeit vorliegt, davon eine mindestens sechsmonatige Behandlung inklusive psychosozialer Betreuungsmaßnahmen sowie
  3. der Patient bzw. die Patientin mindestens 23 Jahre alt ist.

Kontakt

Substitutionsambulanz Grüne Straße
Grüne Straße 2-4
Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 949487100
Fax: +49 69 949487150
E-Mail: info@sags-ffm.de

Hier geht es zur Webinformation der Stadt Frankfurt/M.

PDF-Ressource zur Chronologie der diamorphingestützten Behandlung
PDF-Ressource zum Heroin-Beschluss des Bundestages