Medizinisches Cannabis: Landgericht straft «Dr. Ansay» ab
Apothekerkammer Nordrhein klagte erfolgreich
Die Internetplattform «Dr. Ansay» wirbt seit der teilweisen Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland massiv für ihr Angebot, unkompliziert und unbürokratisch medizinisches Cannabis ordern zu können. Und das, ohne zuvor einen echten Arzt konsultiert haben zu müssen. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. Am Dienstag, 11. März, hat das Landgericht Hamburg der klagenden Apothekerkammer beigepflichtet und das Angebot für illegal erklärt.
Um was geht es konkret? Interessierte, die keinen Arzt und damit keine Diagnose für den Erwerb von medizinischem Cannabis vorweisen können, werden per Onlineformular durch den Prozess begleitet, an dessen Ende der Kunde ein Rezept für das begehrte Cannabis erhält. Und zwar auf Basis eigener und nicht verifizierter Angaben. Gib man z.B. schlicht an, unter Schlafstörungen zu leiden, ist dies Grund genug, ohne weitere ärztliche Beratung an ein Rezept für medizinischen Hanf zu gelangen. Auch wirbt die Plattform aggressiv dafür, dass der Weg vom Antrag zum gelieferten Apotheken-Cannabis ein kurzer sei. Dagegen hat die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die in dem Angebot eine unseriöse und gegen das Gesetz arbeitende Plattform sieht, geklagt und am 11. März vor dem Landgericht Hamburg Recht bekommen.
Wie unter anderem die Pharmazeutische Zeitung berichtet, verstößt das Angebot von «Dr. Ansay» nach Auffassung des Gerichts gegen §9 des Heilmittelwerbegesetzes, in dem geregelt ist, dass jegliche Reklame für Fernbehandlungen und -diagnosen sowie -verschreibungen verboten ist, wie auch gegen § 10 Absatz 1, der besagt, dass «für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden darf» (Quelle).
Das Internetangebot von «Dr. Ansay» ist also illegal, weshalb der Betreiber – ein Jurist namens Can Ansay aus Hamburg – jetzt 1006,78 Euro Abmahnkosten an die Apothekerkammer zahlen muss. Das von Ansay geführte Unternehmen sitzt offiziell auf Malta, was auch darauf hinweist, dass dem Juristen die mangelnde Rechtskonformität durchaus bewusst ist. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Ressourcen:
Pharmazeutische Zeitung
Apotheke ad hoc