Meilenstein für die Cannabis-Regulierung in der Schweiz?

Meilenstein für die Cannabis-Regulierung in der Schweiz?

Hanf bei den Eidgenossen

Die Swiss Hemp Association hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die aktuelle Situation rund um die Cannabislegalisierung in der Schweiz thematisiert wird.

(pm) Im Februar 2025 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) den Gesetzesentwurf zur Regulierung von Cannabis verabschiedet. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahren steht kurz bevor. Einige Exponenten der Schweizer Cannabisbranche sehen dies als einen «Meilenstein» auf dem Weg zu einem neuen Umgang mit Cannabis an.

Schauen wir uns aber diesen Gesetzesentwurf und was dieser für die Branche bedeuten könnte, einmal genauer an.

Positiv ist sicher, dass volljährige Personen, die in der Schweiz leben, Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. Auch der Jugendschutz als ein wichtiges Element ist zu begrüßen. Dass der Eigenanbau in Zukunft erlaubt sein wird, gehört zu den positiven Ergebnissen der Beratungen der SGK-N.

Eine gewinnorientierte, gewerbliche Produktion soll erlaubt werden. Anbauer und Hersteller haben strenge Auflagen zu erfüllen, damit sie eine Bewilligung vom Bund erhalten. Auch dieser Vorschlag ist zu begrüßen. Für die Branche sicher nicht optimal ist die Idee, dass auch der Import bzw. Export bewilligt werden kann.

Dass strenge Anforderungen an die Produktqualität gelten sollen, ist eine Selbstverständlichkeit und wird von niemandem in der Branche infrage gestellt. Dass es für den Verkauf ein staatliches Monopol geben soll, war zu erwarten. Warum es aber für den Onlineverkauf nur einen einzigen konzessionierten Händler geben soll, ist nicht nachvollziehbar. Das ergäbe dann ein Monopol, welches für die Branche sicher negative Folgen haben wird.

Die für die Branche schlimmste Passage im Gesetzesentwurf ist die Idee, dass der Verkauf nicht gewinnorientiert erfolgen darf! Das läuft auf staatliche Verkaufsstellen hinaus, wie es z.B. in Quebec (Kanada) für Cannabis gibt. Diese Verkaufsstellen werden dann mit wenigen großen Lieferanten zusammenarbeiten, was das Ende für die vielen kleinen Schweizer Produzenten bedeutet.

Auch für den größten Teil der Cannabisshops ist dann Schluss! Es soll auch ein umfassendes Werbeverbot für Cannabisprodukte, aber auch für Samen und Stecklinge sowie für einschlägiges Zubehör gelten. Zu einschlägigem Zubehör gehören dann vermutlich auch Dünger, Beleuchtungskörper, Papers, Geräte für den Konsum wie Bongs, Vaporizer usw.

Die Nulltoleranz im Straßenverkehr bleibt unverändert: Wer nachweislich Cannabis konsumiert, soll als fahruntauglich gelten. Dieser Passus ist vermutlich den Cannabis-Gegnern in der Kommission zu verdanken. Sogar in Deutschland hat man den Grenzwert erhöht.

Dass Cannabis weiterhin im Betäubungsmittel Gesetz bleiben soll, ist ein Hohn für alle Konsumenten und war sicher nicht die Idee von Herrn Siegenthaler, welcher die parlamentarische Initiative 2020 eingereicht hat. Es gibt für die weitaus schädlicheren Produkte wie Alkohol und Tabak eigene Gesetze, aber Cannabis soll weiterhin zusammen mit Opiaten, Kokain, LSD, Amphetaminen bleiben.

Ein Meilenstein für die Cannabis-Regulierung? Nein, es könnte eher der Grabstein für den größten Teil der Cannabisbranche in der Schweiz werden!

Gezeichnet Franziska Dumont und Marco Kuhn