Nach 1V-LSD-Verbot: Legales 1D-LSD

Nach 1V-LSD-Verbot: Legales 1D-LSD

Das pharmakologische Katz- und Maus-Spiel geht weiter

Immer wieder dasselbe: Wird in Deutschland ein LSD-Derivat mittels des Neuen-psychoaktive-Substanzen-Gesetzes (NpSG) verboten, machen sich findige Chemie-Tüftler daran, ein neues, (noch) nicht verbotenes zu synthetisieren und es im besten Falle komplett legal zu verkaufen. Erneut geschehen in Berlin: Daniel Becker und sein Team von LSD-legal.de werben mit komplett straffreiem Verkauf von 1D-LSD. Sie bieten das Derivat als «Forschungschemikalie» an.

Erhältlich ist das Psychedelikum als Blotter (150 Mikrogramm) und in Pellets (10 Mikrogramm und 225 Mikrogramm). Wer sein LSD nicht liefern lassen will, kann es auch direkt in der Boxhagener Straße im Shop abholen.

Das Team von LSD-legal.de zeigt sich komplett transparent: Auf der Webseite finden sich Videos und Bilder von den Mitarbeitern und dem Etablissement; zahlreiche Fernseh- und Zeitungsredaktionen berichteten schon über den Laden. Sogar das Erste Deutsche Fernsehen berichtete wohlwollend über das Projekt.

Schon vor wenigen Jahren eröffnete ein entfernter Verwandter von Donald Trump, Carl Philipp Trump, in Berlin einen Shop für das damals noch legale 1cP-LSD.

Zu den diversen Lysergamiden ist übrigens in der aktuellen Ausgabe Lucys Rausch 15 ein Artikel zu finden.

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird der Umgang mit einzelnen Stoffen geregelt und teilweise ganz verboten. Im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) gelten die Regelungen für ganze Stoffgruppen. Da 1V-LSD keiner der Stoffgruppen zugeordnet werden konnte, wurde mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG vom 27. September 2022 (BGBl. I S. 1552) mit Wirkung ab dem 7. Oktober 2022 die Anlage ergänzt mit dem Ziel, dass auch 1V-LSD unter die Bestimmungen des NpSG fällt. Dabei passierte im Abschnitt 5.2 (Δ9,10-Ergolene) im Absatz a ein Fehler: Statt eines Kommas wurde an einer Stelle ein Bindestrich gesetzt. Nach Ansicht diverser Anwälte würde so nicht nur das umstrittene 1V-LSD, sondern auch bereits verbotene Substanzen wie 1P-LSD und 1cP-LSD wieder legal, da die korrekte Stoffgruppendefinition dieser Substanzen in der neuen Fassung nicht mehr gegeben
sei. (H. Cousto)

www.lsd-legal.de