Österreich: Verfassungsgerichtshof sieht keine Cannabis-Legalisierung

Hanfblüte (Nebula Strain). Foto: Paradise Seeds

Österreich: Verfassungsgerichtshof sieht keine Cannabis-Legalisierung

Cannabis-Legalisierung: politische Entscheidung

Wien. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte am 18. Juli 2022 einstimmig einen Antrag ab, der eine Aufhebung der Cannabis-Prohibition forderte. Laut der gerichtlichen Höchstinstanz sei ein solches Vorhaben auf dem Rechtsweg »aussichtslos«, da zahlreiche internationale Verträge und Abkommen eine Legalisierung verbieten würden. Daher fiele diese drogenpolitische Entscheidung den Politikern des Landes, nicht aber der Justiz zu.

Bei dem Antragsteller handelt es sich um den 26-jährigen Paul Burger, der 2020 von zwei Polizisten mit einem halben Joint erwischt worden war, sich aber bereits vor diesem Vorfall als Legalisierungs-Aktivist betätigte. Er musste sich zwar nicht vor Gericht verantworten, weil das Verfahren (wie oftmals in solcherlei Fällen) eingestellt worden war, bleibt aber dennoch in polizeilichen Akten vermerkt.

Weil Burger selber entscheiden möchte, was er seinem Körper zuführt, und was nicht, wandte sich der Mann an den VfGH und stellte einen Individualantrag. Darin argumentierte er dem aktuellen Stand der Wissenschaft nach. So legte er beispielsweise dar, dass Cannabis im Gegensatz zu Alkohol und Nikotin keine Einstiegsdroge ist und nur ein sehr geringes Suchtpotenzial vom Cannabiskonsum ausgeht.

Vertreten wurde er dabei von Anwalt Helmut Graupner. Dieser zeigte sich enttäuscht vom abgelehnten Antrag und äußerte sich auf Twitter zur Uneinsichtigkeit des Gerichts: »Noch nie habe ich eine derart schwach (nicht) begründete Entscheidung des VfGH gesehen (…) Es ist respektlos gegenüber den Betroffenen, sie derart abzukanzeln und ihnen eine auch nur ansatzweise Auseinandersetzung mit ihren Argumenten zu verweigern. Wer weniger Rechte hat als andere, ja sogar massiv kriminalstrafrechtlich verfolgt wird, hat zumindest ein Recht auf eine Begründung.«

Quelle
www.derstandard.de