Richtervereinigung für Cannabis-Legalisierung

Richtervereinigung für Cannabis-Legalisierung

Pressemitteilung fordert bessere Drogenpolitik

Deutschlands Neue Richtervereinigung (NRV) hält die im Koalitionsvertrag festgehaltene Entscheidung, Cannabis zu legalisieren und für Erwachsene freizugeben, für sinnvoll. Dies verlautbarte die Organisation mit einer Pressemitteilung vom 10. März 2023.

Wie u.a. schon der bekannte Legalisierungs-Aktivist Jugendrichter Andreas Müller, der Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger und ihr Verein LEAP Deutschland sich seit eh und je für ein Ende der Hanfprohibition einsetzen, stimmen jetzt auch andere Richter und Strafrechtler für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Die Ampelkoalition hatte angekündigt, in dieser Legislaturperiode den entscheidenden Schritt gehen zu wollen und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entsprechend anzupassen.

Die NRV (Bundesvorstand, Fachgruppe Strafrecht) erklärt in ihrer Pressemitteilung:

«Die Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis verhindert den Konsum nicht. Trotz aller Prohibitionsbemühungen ist der Konsum dieses mit Alkohol vergleichbaren Betäubungsmittels weit verbreitet. Während für den Konsum im Jugendalter erhebliche Gesundheitsgefahren belegt sind, unterschreitet das Konsumrisiko für Erwachsene je nach Konsumform die Gefahren von Alkohol- und Tabakgenuss. „Eine kontrollierte, staatlich überwachte Abgabe stellt angesichts dessen ein im Verhältnis zur Strafdrohung milderes, effektiveres Mittel dar“, so Dr. Daniel Eckstein vom Bundesvorstand der NRV» (Quelle).

Dabei fordern die Richter – ebenfalls wie Andreas Müller und LEAP -, dass nun endlich die Konsumenten schnellstens entkriminalisiert werden:

«Allerdings wird die Etablierung eines solchen staatlichen Abgabesystems Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen; dies kann in der Übergangszeit nicht zulasten der Konsumierenden gehen. Es ist unangemessen, den Besitz von Konsummengen bis zum Abschluss dieses langen Prozesses weiterhin zu kriminalisieren. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, § 29 BtMG anzupassen und den Besitz von Cannabis von bis zu 30 Gramm straffrei zu stellen. Dies würde Polizei und Justiz massiv entlasten – schließlich verfolgt sie 180.000 konsumbezogene Delikte pro Jahr – und die länderspezifische Ungleichbehandlung der Konsumierenden beenden» (ebd.).

Im weiteren Verlauf der Pressemitteilung fordern die Mitglieder der NRV eine Anpassung des Fahrerlaubnisrechts, außerdem erläutern sie, dass das europäische Recht «einer Straffreiheit des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht entgegen[steht]» (ebd.).

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