San Francisco: Entkriminalisierung von Psychedelika

San Francisco: Entkriminalisierung von Psychedelika

Weitere US-Stadt lockert ihre Repressionspolitik

San Francisco. Am 6. September 2022 entschied das Board of Supervisors (Aufsichtsbehörde) von San Francisco, den Besitz geringer Verbrauchsmengen diverser Psychedelika zu entkriminalisieren. Davon betroffen sind Ibogain (bis zu 15 Gramm), DMT (bis zu zwei Gramm), LSD (bis zu 0,01 Gramm, also bis zu 10.000 Mikrogramm), Psilocybin und Psilocin (jeweils bis zu zwei Gramm) und MDMA (bis zu vier Gramm). Die von dem Gremium verabschiedete Resolution erlaubt nicht nur Besitz, Erwerb und Weitergabe (respektive Verkauf) der Substanzen, sondern auch den Anbau bzw. die Herstellung der bislang verbotenen Stoffe. San Francisco ist somit die vierte Stadt Kaliforniens (neben Arcata, Oakland und Santa Cruz), die Psychedelika entkriminalisiert.

Diese rechtliche Anpassung soll aus verschiedenen Gründen durchgesetzt werden: Zum einen möchte man die Persönlichkeitsrechte – insbesondere das Recht auf Religiösität, das für viele Indigene Nordamerikas mit bewusstseinserweiternden Pflanzen und Erfahrungen in enger Verbindung steht – bewahren und schützen, zum anderen soll die therapeutische Anwendung der psychedelischen Substanzen ermöglicht werden, um beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen, Cluster-Kopfschmerz usw. besser behandeln zu können.

Da die fraglichen Substanzen weiterhin sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene der USA auf der Liste der verbotenen Substanzen stehen – sogar in der Kategorie Schedule 1 (in der die laut Prohibition “gefährlichsten Drogen” gelistet sind), können Polizei und Staatsanwaltschaft nach wie vor wegen Besitzes oder Verkaufs der genannten Stoffe einschreiten. Eine Entkriminalisierung sorgt also lediglich dafür, dass die polizeiliche Behörden der Stadt gewissermaßen dazu aufgefordert werden, die Durchsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit Psychedelika als eine der niedrigsten Prioritäten bei der Strafverfolgung zu behandeln. Ob dieser Ratschlag in Form einer offiziellen Politik umgesetzt wird, hängt vom städtischen Polizeichef und dem Bezirksstaatsanwalt ab.

Quelle:
www.leafly.com