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Schweiz will Cannabis legalisieren

Schweiz will Cannabis legalisieren

Gesundheitskommission: Gesetzesentwurf verabschiedet

In der Schweiz soll Cannabis künftig auch für Freizeitzwecke legal sein. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Gesundheitskommission des Nationalrats am 13. Februar verabschiedet. Anlass für den Vorstoß war die Parlamentarische Initiative 20.473 «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz», die schon 2020 von Heinz Siegenthaler (Die Mitte) eingereicht worden war.

Die Mitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stimmten mit 16 zu neun Stimmen für das Cannabisgesetz – bei zwei Enthaltungen.

Erwachsenen Schweizer Einwohnern soll mit der Gesetzesänderung ein legaler Zugang zu Cannabisprodukten ermöglicht werden, wie das Schweizer Parlament in einer Pressemitteilung bekanntgab. Anders als in Deutschland soll Cannabis aber weiterhin über das Schweizer Betäubungsmittelgesetz (Betmg) reguliert sein, nur eben mit anderen Vorschriften. Den dafür gesteckten Rahmen hat das Parlament ebenfalls publiziert:

  • Volljährige Personen, die in der Schweiz leben, sollen Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. Die Regeln des Passivrauchschutzes sind anzuwenden.

  • Jegliche Abgabe und der Verkauf von Cannabis an Minderjährige sind verboten.

  • Für die eigene Versorgung sollen maximal drei weibliche Pflanzen in Blütephase angebaut werden dürfen. Es gelten Höchstmengen für den Besitz im privaten und öffentlichen Raum.

  • Eine gewinnorientierte, gewerbliche Produktion soll erlaubt werden. Anbauer und Hersteller haben strenge Auflagen zu erfüllen, damit sie eine Bewilligung vom Bund erhalten. Für spezifische Zwecke kann auch der Import oder Export bewilligt werden.

  • Es sollen strenge Anforderungen an die Produktequalität gelten. Cannabisprodukte sind neutral, ohne Markenelemente, mit Warnhinweisen und Beipackzettel sowie kindersicher zu verpacken.

  • Der Verkauf soll einem staatlichen Monopol unterliegen. Cannabisprodukte sollen in einer limitierten Anzahl konzessionierten Verkaufsstellen sowie online bei einem einzigen konzessionierten Händler gekauft werden können. Der Verkauf darf nicht gewinnorientiert erfolgen; allfällige Gewinne sind in die Prävention, Schadenminderung und Suchthilfe zu investieren. Die Kantone vergeben die Konzessionen für den Detailhandel, der Bund kann die Konzession für den Online-Handel erteilen. Das Angebot muss auch nicht rauchbare Produkte und solche mit tiefem THC-Gehalt enthalten, um einen risikoärmeren Konsum zu ermöglichen.

  • Gemäss dem Verbot der vertikalen Integration sollen Organisationen nicht gleichzeitig Cannabis produzieren und verkaufen dürfen.

  • Die gesamte Lieferkette soll mit einem digitalen Nachverfolgungssystem überwacht werden.

  • Es soll ein umfassendes Werbeverbot für Cannabisprodukte, aber auch für Samen und Stecklinge sowie für einschlägiges Zubehör gelten.

  • Cannabisprodukte sollen mit einer Lenkungsabgabe belegt werden, um den Konsum zu beschränken und hin zu risikoärmeren Formen zu lenken. Die Abgabe soll vom THC-Gehalt und der Konsumform abhängen. Die Erträge der Lenkungsabgabe werden über die Krankenversicherung rückverteilt, dabei werden generelle Vollzugskosten des Bundes abgezogen. Die Kantone können eine Aufsichtsabgabe sowie Gebühren erheben.

  • Die Kantone sollen in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis eine wichtige Rolle im Vollzug wahrnehmen und weiterhin bei der Aufklärung, Beratung und Prävention besonders auf die Jugendlichen fokussieren. Sie haben die Produktequalität und den Verkauf zu kontrollieren. Zudem haben sie Testkäufe durchzuführen.

  • Wer sich dem legalen Markt entzieht, soll im Vergleich zu heute härter bestraft werden.

  • Die Nulltoleranz im Strassenverkehr bleibt unverändert: Wer nachweislich Cannabis konsumiert, soll als fahrunfähig gelten.

Ein erklärender Bericht zum Gesetzesentwurf wird jetzt verfasst und im Sommer von der Kommission geprüft. Die IG Hanf, die Interessenvertretung der Schweizer Cannabis-Branche, nennt diese Entwicklung einen «Ein Meilenstein für die Cannabis-Regulierung in der Schweiz».

Ressourcen
IG Hanf
Nau.ch