Deutschland: Liberalisierung von Nutzhanf
BMEL will Nutz- und Faserhanf-Gesetzgebung überarbeiten
Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet seit etwa zwei Jahren an Entwürfen für eine Liberalisierung von Nutzhanf (das sogennante Nutzhanfliberalisierungsgesetz, kurz NLG). Dies geht aus Referentenentwürfen hervor, die auf der offiziellen Webpräsenz der Behörde veröffentlicht worden sind. Die jüngste dieser Veröffentlichungen ist auf den 8. Juli 2024 datiert.
Im Gesetzesentwurf
Cannabis kann neben Rauschzwecken auch zu zahlreichen Materialien verarbeitet werden, z.B. zu Seilen und anderen Textilien, zu Industriewerk- und Treibstoffen sowie zu Papier. Dies sind allerdings nur ein paar Beispiele für die Anwendung von Faserhanf. Die zu diesen Zwecken angebauten Hanfpflanzen sind zumeist nicht berauschend.
Ressource:
www.bmel.de