Hanfverbot ist völkerrechtswidrig
Text Annemarie Meyer Das Aufführen von Hanf in der UNO-Single-Konvention von 1961 ist nach heutigem Recht völkerrechtswidrig. Warum? Weil 1. historisch belegt ist, dass die Einstufung von Hanf in der UNO-Konvention von 1961 als eine der gefährlichsten...