Verbot kommt: Lachgas, GBL und BDO
Ergänzung des NpSG – Das deutsche Bundeskabinett hat beschlossen, die bisher legalen psychoaktiven Substanzen Lachgas (N2O) und die GHB-Analoge GBL und BDO (bekannt als K.O.-Tropfen) der Verbotspolitik zu unterstellen. Die entsprechende Änderung des Neue‐psychoaktive‐Stoffe‐Gesetzes (NpSG)...






