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CanG: Kommt bald die «zweite Säule?»

CanG: Kommt bald die «zweite Säule?»

Bundesregierung bereitet nächsten Schritt der Legalisierung vor

Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April entkriminalisiert. Allerdings noch nicht wirklich vollständig, eher gleicht das am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz einer milden Entkriminalisierung. Denn ein Cannabisbesitz von bis zu 50 Gramm (zuhause) ist zwar gestattet, ein Vertrieb des Krautes und seiner Produkte (etwa in Fachshops) bleibt allerdings noch untersagt.

Dies soll sich ändern, denn das Gesetz sieht ein Verfahren mit mehreren, zeitlich nacheinander installierten Säulen vor: Die erste Säule besteht lediglich aus der Entkriminalisierung und der Schaffung von Grow-Clubs in Deutschland. In der zweiten Säule sollen Modellprojekte zum Vertrieb und der Produktion von Hanf durchgeführt und wissenschaftlich begleitet bzw. geprüft werden.

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem momentan der Grünen-Politiker Cem Özdemir vorsitzt, hat festgelegt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die zukünftige »Erlaubnis und Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken« verantwortlich sein soll. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, welcher zurzeit in der Hanf-Szene die Runde macht. Viele deutsche Medien deuten dies als »Ebnung des Weges für die zweite Säule«. Auch Jürgen Neumeyer vom Branchenverband Cannabiswirtschaft zeigt sich optimistisch und ist »hoffnungsvoll, dass hier ein praktikabler Weg geschaffen wird, Cannabisprodukte legal in Deutschland zu verkaufen – zumindest in einigen wissenschaftlichen Projekten«.

Wann die Modellprojekte letztendlich anlaufen, ist allerdings noch nicht klar: Offizielle Stellungnahmen der Bundespolitik gab es dazu bisher nicht.

Ressourcen:
www.bundesregierung.de
www.spiegel.de
www.aok.de