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CanG: Regierungsfraktionen wollen nachjustieren

CanG: Regierungsfraktionen wollen nachjustieren

Bundestag diskutiert Gesetzentwurf für Konsumcannabis und Straßenverkehr

Ein paar Monate, nachdem das Cannabislegalisierungsgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft getreten ist, planen die Regierungsfraktionen (SPD, FDP, B90/Grüne), dieses nachjustieren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 16. Mai 2024 im deutschen Bundestag diskutiert und schlussendlich an den Gesundheitsausschuss übergeben.

Der Entwurf sieht Änderungen hinsichtlich des Konsumcannabis- und des Straßenverkehrsgesetzes vor und soll den Bedenken der Regierungen einiger Bundesländer Rechnung tragen. Demnach können beispielsweise stichprobenartige Kontrollen von Anbauvereinigungen öfter als nur einmal jährlich stattfinden. Weiterhin soll es neue Regelungen im Hinblick auf die Distanz von Anbauvereinigungen zueinander geben. Die Bundespolitik möchte so auch das Aufkommen kommerzieller Strukturen verhindern. Die einzelnen Länder zeichnen für die Beaufsichtigung der Cannabis-Clubs verantwortlich.

Ziel der Gesetzesänderung hinsichtlich des Straßenverkehrs sei es, einen sinnvollen Grenzwert für THC im Blut festzulegen, denn der zurzeit zulässige Wert, der sich auf 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum beläuft, ist unrealistisch und viel zu niedrig. Auch der jüngst diskutierte Wert von maximal 3,5 ng/ml Blutserum stellt für regelmäßige Konsumenten keine Erleichterung dar. Der Verlust des Führerscheins ist dadurch nach wie vor potenziell zu befürchten, auch wenn die letzte Einnahme von Cannabis Tage zurückliegt.

Anfang Mai wurde ein erster Entwurf der Gesetzesänderungen geleakt.

Ressource:
www.bundestag.de