Cannabismedizin: Ab jetzt in der Schweiz verschreibbar

Cannabismedizin: Ab jetzt in der Schweiz verschreibbar

Änderung des BetmG ab 1. August 2022

Zum Schweizer Nationalfeiertag 2022 kann bei den Eidgenossen gleich ein weiterer «Feiertag» begangen werden: Ab dem 1. August 2022 wird das Schweizer Betäubungsmittelgesetz (BetmG) geändert. Endlich darf Cannabis medizinisch verschrieben werden.

Der Verein MEDCAN hat während des politischen Prozesses die Interessen der Cannabispatient*innen vertreten. Diese wichtige Arbeit wird sehr geschätzt. Das professionelle Auftreten des Vereins lässt aber vergessen, dass die unermüdlichen Kämpfer*innen selber krank sind und ihre ganze Energie und Zeit in die Aktivistenarbeit stecken. Daher sind die Ressourcen der Aktivisten leider beschränkt. Es wäre noch viel mehr Aufklärungsarbeit nötig. Das neue Betäubungsmittelgesetz ist jetzt der Anfang zur Veränderung und wird hoffentlich bald vielen Menschen den legalen Zugang zur medizinischen Anwendung ermöglichen.

MEDCAN erläutert in einer entsprechenden Pressemitteilung:

«2015 nahm die Bundesversammlung die Motion Kessler ‹Cannabis für Schwerkranke› an. Fast sieben Jahre später ist es soweit. Ärztliches Fachpersonal kann nun Cannabis auf Rezept verschreiben. Eine Bewilligung vom Staat ist nicht mehr nötig. Wird nun alles gut für die vom Bundesamt für Gesundheit geschätzten 100’000 Patient*innen, die bereits auf Cannabis setzen?

Wohl eher nicht! Das neue Gesetz bestätigt zwar den medizinischen Nutzen, das Interesse der Ärzt*innen ist aber beschränkt. Sie kennen sich mit der Heilpflanze nicht aus. Die meistgestellte Frage an unseren Verein ist: ‹Wo finde ich einen Arzt, der Cannabis verschreibt?› Die Betroffenen hoffen nun, dass die Änderung des Gesetzes etwas an deren Einstellung ändert. Ohne ärztliche Unterstützung bleibt der Zugang unmöglich.

Und ob die Verschreibung wie vom BAG angekündigt ‹unkompliziert› wird, ist nicht klar. Oft muss die Patientin bzw. der Patient ‹austherapiert› sein, d. h. alle pharmazeutischen Medikamente getestet haben, bevor Cannabis überhaupt ausprobiert werden darf. Die wenigen Cannabisextrakte, die es dann in Schweizer Apotheken gibt, sind im Vergleich zum Ausland übermässig teuer, eher schwach dosiert und für viele Betroffene unerschwinglich. Die Kosten werden selten von den Krankenkassen übernommen. Cannabis ist ein teures Medikament, das sich nur Reiche leisten können. Das ist der Status quo.

Auch ist nicht klar, ob und wie in Deutschland Cannabisblüten verschrieben werden können. Genau diese Einnahmeform wird aber von vielen Cannabispatient*innen schon seit langer Zeit erfolgreich eingesetzt. Die ‹Cannabismedizin› steckt in der Schweiz noch in den Kinderschuhen. Wichtig ist den Betroffenen, dass verschiedene Cannabissorten mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen und Wirkungsweisen auf den Markt kommen, die Preise bezahlbar und die Einnahmeformen nicht eingeschränkt werden.»

Es ist aber auch der Zeitpunkt um wachsam zu bleiben. Nun möchte man mit Cannabispatient*innen viel Geld verdienen. Umso wichtiger ist es, dass genau diese nicht vergessen und deren Einwände gehört werden. Diese Aufgabe wird MEDCAN auch in Zukunft übernehmen. Unsere Arbeit ist erst getan, wenn jede Patientin und jeder Patient der Cannabis medizinisch einsetzen will, dieses in der richtigen Form bekommt und auch bezahlen kann.»

Verein MEDCAN

Medical Cannabis Verein Schweiz
Kalkbreitestrasse 6

8003 Zürich
www.medcan.ch
info@medcan.ch