Der Handel mit 1cP-LSD

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Der Handel mit 1cP-LSD

Das (noch) legale LSD-Derivat

Lysergsäurediethylamid – abgekürzt LSD: Das weltbekannte Psychedelikum, das großen Einfluss auf Kunst, Kultur und Wissenschaft nahm, ist und bleibt seit Jahrzehnten eine verbotene Substanz im deutschsprachigen Gebiet. Nicht jedoch einige seiner Derivate: So entwickelte sich in den letzten Jahren z.B. 1P-LSD (1-Propionyl-D-Lysergsäurediethylamid) in Deutschland zu einer beliebten, vermeintlich “legalen” Alternative, die sich in ihrer Wirkungsweise von “normalem” LSD kaum bis gar nicht unterscheidet. Dem bundesweiten Handel setzte die deutsche Legislative durch eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) am 18. Juli 2019 allerdings ein Ende, indem sie 1P-LSD in die Anlage II des NpSG aufnahm. Von diesem Zeitpunkt an war der Umgang mit dem Derivat illegalisiert.

Doch die Erfahrung zeigte bereits: Je mehr Research Chemicals als verbotene Substanzen deklariert werden, desto mehr derselben werden produziert. Schnell entwickelten ausgefuchste Molekülbastler 1cP-LSD (1-cyclo-Propionyl-Lysergsäurediethylamid), welches bis zum heutigen Tage ein legales LSD-Substitut ist. Im Clearnet wird es auf Shoppingseiten einfach verkauft und versandt – auf 1plsd.de sogar per deutscher Post.

Einer dieser diversen 1cP-LSD-Shopbetreiber ist Carl Philipp Trump. Der 1988 geborene Unternehmer ist führender Kopf hinter LSD.shop und lebt zurzeit in Berlin. Er genoss akademische Ausbildungen an vier verschiedenen Universitäten. Mit 14 Jahren war er Mitbegründer der Webseite World of Hentai, einem Forum für pornographische Anime-Inhalte. Wie sein US-amerikanischer entfernter Verwandter Donald Trump scheut er die Öffentlichkeit nicht  – ein Artikel im Business Insider vom 9. Januar 2021 gibt Aufschluss über eines seiner Bestreben: Trump will der Römisch-Katholischen Kirche den Kampf ansagen. Mit dem Geld, das er mittels seines LSD-Handels verdient, möchte er Klagen gegen die Kirche finanzieren. Die Missbrauchsskandale beschäftigen den jungen Berliner sehr, besuchte er doch selbst als Kind und Jugendlicher das streng katholische Canisius-Kolleg in Berlin.

Die Legalität von 1cP-LSD ist zwar zurzeit gegeben, es bleibt allerdings damit zu rechnen, dass bei einer weiteren Überarbeitung des NpSG auch dieses LSD-Derivat mit auf die Liste der verbotenen Substanzen gesetzt wird. Zur Rechtslage von 1cP-LSD heißt es im Business Insider:

»(…) Je nachdem, welche Behörden wir fragen, bekommen wir unterschiedliche Antworten. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und das Bundesinstitut für Risikobewertung sind der Auffassung, dass 1CP-LSD die Bestimmungen des Gesetzes durchaus erfüllt und somit auch der Handel mit dem Stoff verboten ist. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BGM) sagt auf unsere Anfrage, dass die Bundesregierung das NpSG im Fall von 1CP-LSD erst baldmöglichst aktualisiert. Bis dahin warnt das BGM nur vor dem „,missbräuchlichen Konsum.“ Bei der Europäischen Beobachtungstelle für Drogen und Drogensucht, die den Stoff ebenfalls auf dem Radar haben, gibt es bisher keine offizielle Einschätzung zur gesundheitlichen und sozialen Risiken von 1CP-LSD.«
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