Schweiz: Eigenbedarfs-Drogen dürfen nicht mehr beschlagnahmt werden
Cannabis-Gesetz weitet sich auf Kokain, Heroin und Co. aus
Gerichtlich entschieden: Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen in der Schweiz Kokain und auch Heroin sowie Eigenbedarfsmengen aller anderen psychoaktiven Substanzen nicht mehr konfiszieren. Im Juli 2023 fällte das Lausanner Bundesgericht in der Schweiz erst ein wegweisendes Urteil zu Cannabisbesitz: »Eine geringfügige und für den Eigenkonsum bestimmte Menge Cannabis darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden«. Wer also geringe Mengen zum Eigenbedarf mit sich führt, muss nicht mehr fürchten, diese abgenommen zu bekommen. Diese drogenpolitische Entscheidung soll auch für alle anderen illegalisierten Substanzen gelten, wie Schweizer Rechtsexperten sagen.
Bisher ist allerdings nicht geklärt, wie eine sogenannte »geringfügige Menge« zu definieren ist, außer im Falle von Cannabis. Hier gilt laut Gesetz eine Eigenbedarfsmenge von bis zu zehn Gramm. Die konkrete Umsetzung dieser Gesetzmäßigkeiten setzen die einzelnen Kantone in Gang. Sie müssten sich also für die anderen Substanzen auf ein gewisses Maß einigen.
Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft St. Gallen auch eine möglichst baldige gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Regelungen. Laut Sonntagszeitung sieht dieselbe Staatsanwaltschaft die Eigenbedarfsmenge von Kokain bei zwei Gramm.
Ressourcen:
www.blick.ch
www.srf.ch
www.vol.at
nau.ch