Schweiz: Medizinalcannabis ohne Ausnahmegenehmigung

Schweiz: Medizinalcannabis ohne Ausnahmegenehmigung

Eidgenossenschaft stuft Hanf drogenpolitisch neu ein

Die Schweizer Eidgenossenschaft hat im März 2023 drogen- und gesundheitspolitische Änderungen hinsichtlich Cannabis vorgenommen. Hanf an sich sowie medizinische, THC-haltige Produkte wurden in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung neu eingeordnet (auf die gleiche Stufe wie andere medizinische Drogen, beispielsweise Methylphenidat, einige Amphetamine und Morphin.

Cannabis und seine Produkte unterstehen damit direkt der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (Swissmedic), was einige rechtliche Änderungen mit sich bringt, unter anderem auch auf die Verschreibung von medizinischem Cannabis. Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz brauchen seitdem keine Sondergenehmigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) mehr, um Hanf(-produkte) verschreiben zu können.

Verordnende Ärztinnen und Ärzte müssen jedoch die ersten Jahre, in denen die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, Daten in das Online-Register MeCanna eintragen, welches dem BAG zur Durchsicht dient. Das BAG möchte laut eigener Aussage mithilfe der Daten Erkenntnisse zu Verlauf und Erfolg der Behandlungen gewinnen. Die Implementierung der Datenbank war Voraussetzung für eine Änderung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung.

Ressource:
www.grow.de