Cannabis-Legalisierung: Kabinett stimmt zu

Cannabis-Legalisierung: Kabinett stimmt zu

Nächste Hürde genommen: Ampel will Cannabislegalisierung

Die Bundesregierung hat am 16. August 2023 dem Gesetzesentwurf zur Cannabislegalisierung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zugestimmt. Damit ist eine weitere Hürde zur deutschen Hanffreigabe genommen. Die Regelungen im Entwurf sehen das Cannabis-Social-Club-Modell vor, laut dem in bestimmten Vereinigungen unter strengen Auflagen Cannabis angebaut werden darf. Eine zusätzliche Eigenanbau-Reglementierung gebietet den Besitz von lediglich drei Pflanzen gleichzeitig.

Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben. Die Weitergabe an Personen, die nicht Mitglied einer solchen Vereinigung sind, ist verboten. Es dürfen von Mitgliedern bis zu 25 Gramm pro Tag und 50 pro Monat bezogen werden. Der Besitz von bis zu 25 Gramm soll bei Kontrolle durch die Staatsgewalt straffrei sein. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nur 30 Gramm pro Monat beziehen; dieses Gras darf nicht mehr als 10 Prozent THC aufweisen.

Irrsinnigerweise gilt die maximale Obergrenze für Cannabisbesitz von 25 Gramm auch für Personen, die legal zuhause bis zu drei Pflanzen anbauen. Wer eine Pflanze erntet, wird – falls er oder sie nicht völlig beim Growing versagt hat, meist deutlich mehr als 25 Gramm Marihuana von den Gewächsen holen. Hier zeigt sich, wie weltfremd die Politik in Sachen Drogenpolitik ist.

Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der Behörden sind angedacht. Es dürfen nur Hanfprodukte in Reinform ausgegeben werden, also Blüten oder Haschisch. Ein Konsumverbot 200 Meter rund um Sport-, Begegnungs- und Pädagogik-Stätten soll ausgesprochen werden.

Ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis(-produkte) tritt damit in Kraft. Mit dem Beschluss geht auch die offizielle Kampagne der Bundesregierung zu «Risiken des Cannabiskonsums» los. Das Aufklärungsprogramm findet primär digital statt.

Nach vier Jahren endet die Evaluationsphase des Gesetzes, dann soll geprüft werden, wie sinnig die neuen Reglementierungen sind und wie sie sich bewährt haben.

Viele Aktivistinnen und Aktivisten, die sich seit Jahren für eine freiheitlich-liberale, echte Legalisierung einsetzen, kritisieren den Entwurf als zu streng. So wird Lauterbachs Gesetz desöfteren als «Prohibition 2.0» bezeichnet, da sowohl für Clubs als auch für Eigenanbau-Konsumenten harte Regularien gelten sollen.

www.bundesgesundheitsministerium.com

Im Studiogespräch von WDR Aktuell war Richterin Dr. Clivia von Dewitz, die sich zum neuen Cannabis-Gesetz äußert: www1.wdr.de