Freispruch: Mimosa hostilis als Färbemittel

Freispruch: Mimosa hostilis als Färbemittel

Erfolg vor dem Amtsgericht Rostock

Die DMT-haltige Wurzelrinde des Schmetterlingsblütlers Mimosa hostilis (Jurema), aktuelles Taxon Mimosa tenuiflora, wird auf diversen Plattformen im Internet als Färbemittel angeboten. Die Pflanze bzw. deren Wurzelrinde ist ein potenter Lieferant des psychedelischen Wirkstoffs N,N-Dimethyltryptamin (DMT), der wiederum unter das deutsche Betäubungsmittelgesetz fällt (§ 29 Abs. 1 BtMG). Das hält diverse Anbieter nicht davon ab, die getrocknete Wurzelrinde auf Onlinemarktplätzen wie Ebay und Co. anzubieten – und unbedarfte Käufer nicht davon, diese Ware zu erwerben. Drogenfreunde nutzen die Rinde beispielsweise, um DMT-Extraktionen durchzuführen. Entsprechende Anleitungen sind ebenfalls im World Wide Web verfügbar.

Nun muss die Deklaration der Wurzelrinde von Mimosa tenuiflora als Färbemittel nicht unbedingt eine Schutzbehauptung sein, denn diese eignet sich tatsächlich zum Einfärben von Textilien etc. Trotzdem werden entsprechende Anbieter auf den Verkaufsplattformen immer wieder von der Staatsgewalt herausgefischt und hochgenommen – genauso wie die in deren Datenbanken befindlichen Käufer solcher Wurzelrinde. Diese bekommen dann im Zweifel Besuch von der Polizei. Vor Gericht hatten bislang die wenigsten Erfolg zu beweisen, dass die Droge tatsächlich zum Färben von Textilien Verwendung findet.

Einem deutschen Rechtsanwalt ist es nun gelungen, einen solchen Fall vor dem Amtsgericht Rostock zu gewinnen und für seinen Mandanten einen Freispruch zu erwirken; Aktenzeichen 29 Ls 42/20 (Urteil vom 10.5.21). Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die auf Ebay angebotene Wurzelrinde tatsächlich lediglich als Färbemittel beworben und vom Kunden zu diesem Zweck verwendet wurde.

Anmerkung vom 1. August 2021: Ein YouTube-Video des Juristen war ursprünglich in diesem Artikel verlinkt.